Gerband 958
Teppichverlege-Klebeband, zweiseitig klebend
Gerband 958 wird vorwiegend zum Verkleben von Fußbodenbelägen eingesetzt, insbesondere dann, wenn eine spätere Wiederentfernbarkeit wichtig ist, wie z.B. im Messebau, bei Gewerbe-, Hotel- und Mietobjekten. Die offene Klebebandseite (2. Strich) mit dem schwächer klebenden Haftkleber muss auf den Fußboden geklebt werden.
Für die Teppichverlegung mit Gerband 958 geeignete Materialien sind:
- Textil- und Vliesrücken
- Glattschaumrücken
- Prägeschaumrücken
- Waffelschaumrücken
- PVC- und CV-Beläge
- PVC- und CV-Beläge
- Linoleum
- Keramik
- Kunststein
- Estrich
- Holz
Ab dem 1.1.2012 ist die Zulassungspflicht für Verlegeunterlagen, Klebstoffe und Oberflächenbeschichtungen für Bodenbeläge nach der DIN EN 14041 in Kraft getreten. Damit benötigen alle Klebstoffe für Fußbodenbeläge eine [download id=“83″ format=“1″] und dürfen, ohne dass diese dem Verleger vorliegt, nicht mehr verwendet werden. Unter diese Zulassungspflicht fallen auch die vollflächigen Trockenverlegesysteme, die ebenfalls auf ihr Emissionsverhalten in Innenräumen geprüft werden müssen. Klebebänder sind von der Zulassungspflicht nicht betroffen. Wir haben für unsere Trockenkleber zum vollflächigen Verlegen von Bodenbelägen eine ABZ erhalten.
Ausführung: 25 m Rollenlänge
Gerband 958 ist auch mit 50 m Rollenlänge lieferbar.
Silikonpapier kann als Gewerbe- bzw. Restmüll entsorgt werden.
Abmessungen
Technische Daten
belastbarkeit